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  • Name, Wohnsitzland und Telefonnummer;
  • das Thema: Erbschaft, Testament, Miteigentum, Lebensversicherung, Sonstiges;
  • Todesdatum und letzter Wohnsitz des Verstorbenen;
  • Lage der Immobilie in Frankreich;
  • Name des zuständigen Notars, falls bereits bekannt;
  • Fristen, die Ihnen mitgeteilt wurden.

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Sprache. Der Austausch mit der Kanzlei erfolgt vorzugsweise schriftlich, auf Französisch oder Englisch. Telefonate werden vorzugsweise auf Französisch geführt.

Ihre Daten werden von LAWINGS ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.

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Ein Nachlass, der nicht vorankommt, ein Miterbe, der nicht unterschreibt, eine Immobilie in Frankreich, die verkauft oder übernommen werden soll: ein erstes Gespräch klärt Ihre Rechte und die nächsten Schritte.

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