Welches Recht gilt?
Seit dem 17. August 2015 gilt in Deutschland, Österreich und Frankreich die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012). Grundregel: Der gesamte Nachlass unterliegt dem Recht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, unabhängig davon, wo sich das Vermögen befindet.
- Ein Deutscher, der seit Jahren in Nizza lebte: grundsätzlich gilt französisches Recht für den gesamten Nachlass, auch für das Vermögen in Deutschland.
- Eine Münchnerin mit einer Ferienwohnung in Cannes: es gilt deutsches Recht, auch für die französische Wohnung.
Im Testament kann der Erblasser das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied; für Schweizer Staatsangehörige gelten besondere Regeln, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Wer erbt nach französischem Recht?
Réserve héréditaire: der französische „Pflichtteil“
Das französische Recht schützt die Kinder durch die réserve héréditaire. Nur der Rest, die verfügbare Quote (quotité disponible), kann frei vererbt oder verschenkt werden.
| Anzahl der Kinder | Réserve insgesamt | Verfügbare Quote |
|---|---|---|
| 1 Kind | 1/2 | 1/2 |
| 2 Kinder | 2/3 | 1/3 |
| 3 oder mehr Kinder | 3/4 | 1/4 |
Ähnlich wie der deutsche Pflichtteil führt die Verletzung der réserve heute in der Regel zu einem Ausgleichsanspruch in Geld gegen den Begünstigten (action en réduction), der grundsätzlich innerhalb von 5 Jahren geltend zu machen ist.
Ehegatte und Lebenspartner
- Der Ehegatte ist gesetzlicher Erbe; bei gemeinsamen Kindern kann er zwischen dem Nießbrauch am gesamten Nachlass und einem Viertel zu vollem Eigentum wählen.
- Der PACS-Partner erbt nur aufgrund eines Testaments, ist aber von der Erbschaftsteuer befreit.
- Der nichteheliche Lebensgefährte hat kein gesetzliches Erbrecht.
Die Rolle des französischen Notars
In Frankreich gibt es keinen Erbschein des Nachlassgerichts: Der Notar stellt die Erben in einer acte de notoriété fest, überträgt die Immobilien auf die Erben (attestation immobilière) und erstellt die französische Erbschaftsteuererklärung. Ein in Deutschland erteiltes Europäisches Nachlasszeugnis wird in Frankreich anerkannt.
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erben vertritt er niemanden: Das ist die Aufgabe des Anwalts.
Annahme oder Ausschlagung
Nach französischem Recht kann der Erbe die Erbschaft vorbehaltlos annehmen, sie bis zur Höhe des Nettoaktivvermögens annehmen (beschränkte Haftung für Nachlassschulden) oder ausschlagen. In den ersten 4 Monaten kann niemand zu einer Entscheidung gezwungen werden; danach kann ein Miterbe oder Gläubiger eine Entscheidung binnen zwei Monaten verlangen.
Wichtige Fristen
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Französische Erbschaftsteuererklärung (Tod im Ausland) | 12 Monate (6 Monate bei Tod im französischen Mutterland) |
| Anzeige des Erwerbs beim deutschen Finanzamt | In der Regel 3 Monate ab Kenntnis |
| Anfechtung eines Testaments oder einer übermäßigen Schenkung in Frankreich | In der Regel 5 Jahre, je nach Klage |
Diese Seite enthält allgemeine Informationen zum französischen Recht und ersetzt keine individuelle Beratung. Fragen des deutschen, österreichischen oder schweizerischen Rechts und Steuerrechts sind mit einem dort zugelassenen Berater zu klären.
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